Gericht stoppt Parkgebühren in Gewerbegebiet
Die Stadt Tübingen darf im Gewerbegebiet Au-Ost keine Parkgebühren erheben. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.
Die Stadt muss jetzt die dort aufgestellten Parkscheinautomaten außer Betrieb nehmen und die entsprechenden Verkehrs- und Bewohnerparkzeichen abdecken. Städte und Gemeinden dürfen nur dort Gebühren verlangen, wo ein erheblicher Parkraummangel vorliegt. Dazu müssen mehr als 80 Prozent der öffentlichen Parkplätze ausgelastet sein. Das habe aber die Stadt Tübingen nicht nachweisen können, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Das werde er auch tun, kündigte Oberbürgermeister Boris Palmer im Schwäbischen Tagblatt an.
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