Wahlprüfungsausschuss weist Einsprüche gegen Landtagswahl zurück
Einsprüche von insgesamt 27 Einzelpersonen gegen die Landtagswahl im März lagen einem Gremium des Wahlprüfungsausschusses bei einer Sitzung am Donnerstag vor.
26 dieser Einsprüche wies der Ausschuss ab. Einige davon seien wesentlich inhaltsgleich oder sogar textidentisch gewesen. Darunter waren Zweifel an der Neutralität staatlicher Institutionen und Vorwürfe der Verfassungswidrigkeit gegen die Bestimmungen des Wahlrechts. Einige Beschwerden kamen von Personen, deren Wohnsitze sich außerhalb des Landes befinden.
Über den einen Einspruch, der nicht direkt abgewiesen wurde, will der Ausschuss am 6. November verhandeln. Auch bei diesem ging es darum, dass staatliche oder staatlich finanzierte Einrichtungen ihre Neutralitätspflicht verletzt hätten.
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