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Reutlingen/Tübingen

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Schuldfähigkeit von Reutlinger Brandstifterin in Frage

Das Tübinger Landgericht enscheidet derzeit über die Schuldfähigkeit einer Frau, die im letzten Sommer mehrere Feuer in Reutlingen gelegt haben soll. Das berichtet der Reutlinger Generalanzeiger.

Die Schuld der Angeklagten, auf die zahlreiche Brände zurückzuführen seien, stünde fest. Sie habe ihre Taten offen gestanden. Fragwürdig sei ihre Zurechnungsfähigkeit. Die Angeklagte gab an, zum Tatzeitpunkt unter anderem unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben. Während eine psychologische Sachverständige dem Gericht den Substanzmissbrauch bestätigte, konnte sie entgegen eines vorigen Gutachtens aber kein ausgeprägtes Suchtverhalten feststellen. Demnach sei die Angeklagte voll schuldfähig. Das Urteil soll kommende Woche fallen.

(Zuletzt geändert: Samstag, 16.05.26 - 11:24 Uhr   -   817 mal angesehen)

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