BUND revidiert Veto: "Keine Prozesse aus reiner Rechthaberei"
Der BUND verzichtet auf weitere Rechtsmittel im Streit mit der Stadt Metzingen. Diese hat am 11. Februar über 40 unter Naturschutz stehender Streuobstbäume für den Bau eines Ganzjahresbads mit Saunalandschaft fällen lassen.
Andreas Weber von der Reutlinger Ortsgruppe des BUND sagt, man wolle keinen Prozess „nur aus Rechthaberei" führen. Den damals hervorgebrachten Widerspruch mit sofort aufschiebender Wirkung habe die Stadt Metzingen ignoriert. Damit sei bereits das zerstört, was der BUND habe schützen wollen.
Trotzdem fordern die Naturschützer Aufklärung über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Stadt und Stadtwerke Metzingen.
Webradio hören