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Tübingen

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Stadt darf Verpackungssteuer erheben

Die Tübinger Verpackungssteuer ist rechtmäßig, das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Mannheim die zum 1. Januar 2022 eingeführte Steuer auf Einwegverpackungen für unrechtmäßig erklärt. Dagegen geklagt hatte die Betreiberin der Tübinger McDonalds Filiale.

Die Hartnäckigkeit habe sich gelohnt, so Oberbürgermeister Boris Palmer. Die Verpackungssteuer wirke, bringe Mehrweglösungen voran und dränge die Müllflut in der Studentenstadt zurück.

Allerdings muss die Stadt an einigen Stellen nachbessern, die vom Bundesverwaltungsgericht gerügt würden, wie etwa die Obergrenze der Besteuerung, die Einzelkunden benachteilige.

Bei der Tübinger McDonalds-Filiale wolle man Medienberichten zufolge jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 25.05.23 - 15:53 Uhr   -   1504 mal angesehen)

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