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Städte- und Gemeindebund

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50 Euro Bußgeld für falschen Namen - Zustimmung zu geplanten Corona-Maßnahmen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die vom Bund vorgeschlagenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Unter anderem sind 50 Euro Bußgeld vorgesehen, wenn man im Restaurant einen falschen Namen angibt.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat die vom Bund vorgeschlagenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vor den Beratungen mit den Ländern begrüßt. "Ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen, wenn zum Beispiel im Restaurant falsche Angaben gemacht werden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske getragen wird, ist ein konsequenter Beitrag zur Durchsetzung der notwendigen Maßnahmen", sagte Landsberg der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Er bezog sich dabei auf eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz. Landsberg rief die Regierungschefs der Länder dazu auf, die Vorschläge als einheitliche Regelungen mitzutragen. "Nachdem im Entwurf des Bundes das Infektionsgeschehen vor Ort für etwaige weiterführende Beschränkungen maßgeblich bleibt, sollten die Länder diese wenigen zusätzlichen bundeseinheitlichen Vorgaben mittragen. Es dient der Transparenz und erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung", sagte Landsberg. Zu Recht würden die vorrangigen Ziele formuliert, den Präsenzbetrieb von Schulen und Kindergärten zu sichern und einen Lockdown der Wirtschaft zu vermeiden.

"Es ist auch zielführend, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems - und dazu gehören auch die Hausärzte - zu vermeiden und sogenannte Fieberambulanzen vorzusehen", sagte Landsberg. "Das ist eine schnelle und gute Lösung, die allerdings jetzt konsequent in Abstimmung mit den Kommunen umgesetzt werden sollte", forderte er. Bei regionalem Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müsse es regionale Einschränkungen geben. "Es ist zugleich zu begrüßen, dass bei klar lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in Einrichtungen, sich die Beschränkungen nicht auf eine ganze Gemeinde oder Region beziehen müssen", sagte Landsberg.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 29.09.20 - 13:11 Uhr   -   1163 mal angesehen)

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