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Tübingen

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Neue Grundsteuer darf keine Steuererhöhung sein

Die Stadt Tübingen wird für die Grundsteuer ab 2025 einen neuen Hebesatz ermitteln.

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Steuermessbetrag, der für jedes Grundstück unterschiedlich ist, multipliziert mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz. Dieser liegt aktuell bei 6,6.

In der Vergangenheit haben sich viele Bürger besorgt an die Stadtverwaltung gewandt, weil sie vermuten, dass ihre Grundsteuer dadurch dramatisch ansteigen würde. Sie hatten ihren neuen Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz multipliziert. Das überschätze die zu zahlende Steuer stark, teilt die Stadtverwaltung mit.

Alle Gemeinderatsfraktionen und die Stadtverwaltung seien sich einig, dass die neue Grundsteuer keine Steuererhöhung sein dürfe, so Boris Palmer. Deshalb soll der Hebesatz abgesenkt werden. Dies könne aber erst geschehen, wenn der Stadt alle neuen Steuermessbeträge vorliegen. Dies soll im zweiten Halbjahr 2024 der Fall sein.

(Zuletzt geändert: Samstag, 03.12.22 - 15:47 Uhr   -   1464 mal angesehen)

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