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Steuern

Foto: Pressebild Bundestag - Marc-Steffen Unger
Diese Entlastungen hat der Bundestag beschlossen

Angesichts der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise hat der Bundestag mehrere Steuerentlastungen beschlossen. Bereits dieses Jahr sollen die Bürger knapp 4,5 Milliarden Euro sparen. Was beschlossen ist und ab wann es gilt:

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird angehoben. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen - nach Abzug der Werbungskosten - von 10.347 Euro Einkommensteuer zu zahlen ist, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Zuvor lag die Grenze bei 9.984 Euro. Durch die Anhebung müssen alle Steuerpflichtigen weniger Steuern bezahlen. 

Die Pendlerpauschale wird um drei Cent auf 38 Cent pro Kilometer erhöht, ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Die Werbungskostenpauschale wird von bisher 1000 auf 1200 Euro erhöht.

Die Entlastung wird damit allerdings erst zu spüren sein, wenn man die Steuererklärung für 2022 gemacht hat. CDU/CSU, AfD und Linke kritisierten daher, die Schritte kämen zu spät, seien zu gering und ungezielt.

Der Bundestag hat auch den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien beschlossen. Zudem bekommen besonders bedürftige Erwachsene eine Einmalzahlung.

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, erhalten ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag beträgt damit statt bis zu 209 Euro nun bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.

Eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bekommen erwachsene Leistungsberechtigte in den sozialen Mindestsicherungssystemen.

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, bekommt einmalig 100 Euro - im Juli 2022.

Langfristig soll eine sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt werden, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführt.

(Zuletzt geändert: Freitag, 13.05.22 - 10:20 Uhr   -   1121 mal angesehen)

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