RTF.1 - Radio für die Region Neckar-Alb

Region Neckar-Alb bei Nacht Region Neckar-Alb bei Tag

Webradio hören Winamp, iTunes Windows Media Player Real Player QuickTime

Baden-Württemberg

Foto: Bild von Tumisu, Pixabay
Neue Corona-Verordnung Absonderung tritt in Kraft

Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten - das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I - zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben.

Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Die wesentlichen Regelungsinhalte im Überblick:

Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Test oder nach Symptombeginn. Wenn eine Person mittels Antigentest positiv getestet wurde, wird empfohlen eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage in häuslicher Isolation.

Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 01.12.2020 frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.

Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich dann unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage (ab dem 01.12.2020 in der Regel 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

(Zuletzt geändert: Montag, 30.11.20 - 03:01 Uhr   -   2657 mal angesehen)

Nachrichten aus der Region Neckar-Alb

Foto: RTF.1
CDU-Fraktion fordert Belebung der Innenstadt Die Reutlinger Innenstadt soll belebt und ihre Attraktivität gesteigert werden. Das fordert die Reutlinger CDU-Fraktion in einem Antrag, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Foto: RTF.1
Sonderforschungsbereich wird weiterhin gefördert Eine Tanzperformance vom ersten Solisten beim Stuttgarter Ballett, Friedemann Vogel, extra konzipiert für die Veranstaltung „?corché - Anatomie des Tanzes“ an der Uni Tübingen.
Foto: Pixabay
Vor Polizeikontrolle geflüchtet: Mit bis zu 100 km/h durch Riederich und Mittelstadt Ein mutmaßlich unter Drogeneinfluss stehender Autofahrer hat am Mittwochabend versucht, vor einer Polizeikontrolle zu flüchten.

Weitere Meldungen