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Stuttgart/Reutlingen

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Verfassungsbeschwerde abgelehnt - Stadt wird erstmal nicht Stadtkreis werden

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart hat die Verfassungsbeschwerde der Stadt Reutlingen zum Thema Auskreisung abgelehnt. Sie sei nicht beschwerdefähig und könne ihr Begehren nicht in zulässiger Weise geltend machen, so die Begründung.

Der Landtag hat 2018 entschieden die Stadt Reutlingen nicht zum Stadtkreis zu machen.Die Stadtverwaltung hatte in der Folge Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen, dass die Entscheidung des Landtages nicht überprüft werden müsse. Die Abgeordneten hatten seinerzeit nicht genügend "Gründe des öffentlichen Wohls" – gefunden, die eine Auskreisung und die damit verbundenen Gebietsänderungen rechtfertigen würden.

Die Verantwortlichen der Stadtverwaltung zeigten sich enttäuscht bezüglich der Entscheidung. Oberbürgermeister Thomas Keck und seine Kollegen betonten, dass sie trotzdem nicht aufgeben würden.

Im nächsten Jahr wird ein neuer Landtag gewählt. Keck wollte sich noch nicht festlegen, erklärte aber dass es sehr gut möglich sei, dass die Stadtverwaltung erneut einen Antrag auf Stadtkreisbildung stelle.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 18.02.20 - 17:47 Uhr   -   1455 mal angesehen)

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