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Rottenburg

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Haftbefehl gegen Supermarkt-Einbrecher

Nach dem Einbruch in einen Lebensmittelmarkt in der Rottenburger Gartenstraße ist gegen einen der mutmaßlichen Täter Haftbefehl erlassen worden. Der 20-Jährige soll zusammen mit einem 18-Jährigen in den Markt eingedrungen sein. Beide sind wohnsitzlos und polizeibekannt.

Ein Einbruch in einen Lebensmittelmarkt in der Gartenstraße, der sich in der Nacht zum Mittwoch ereignet hat, ist aufgeklärt. Zwischenzeitlich ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeirevier Rottenburg gegen zwei 18 und 20 Jahre alte Heranwachsende wegen des Verdachts des versuchten besonders schweren Falls des Diebstahls.

Bei dem Einbruch am frühen Mittwochmorgen waren die Täter gegen 4.15 Uhr gewaltsam in den Discounter eingedrungen. Ohne etwas zu stehlen, hatten sie den Markt wieder verlassen.

Im Verlauf der nach dem Einbruch eingeleiteten Ermittlungen kamen die Beamten des Polizeireviers Rottenburg schnell auf die Spur der beiden einschlägig polizeibekannten Heranwachsenden. Beide konnten im Laufe des Mittwochs angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Verdächtige gestehen Einbruch

Die beiden deutschen Beschuldigten, die keinen festen Wohnsitz haben, räumten den Tatvorwurf ein. Während der 18-Jährige nach der Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, wurde der Ältere am Donnerstagmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen, ob die jungen Männer noch für weitere Straftaten als Verdächtige in Betracht kommen, dauern an.

(Zuletzt geändert: Freitag, 08.11.19 - 00:21 Uhr   -   897 mal angesehen)

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