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Tübingen / Stuttgart

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Tierschützer legt Verfassungsbeschwerde ein

Ein Tierschützer aus Tübingen hat jetzt Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt. Er war von mehreren Instanzen verurteilt worden, nachdem er in einen Putenmastbetrieb eingedrungen ist, um Videoaufnahmen zu machen.

Die Gerichte sahen im Vorgehen des Mannes einen eindeutigen Fall von Hausfriedensbruch. Der Beschuldigte und sein Anwalt führen eine Notsituation an, nachdem der Tierschützer mehrere tote Tiere in den Mülltonnen des Betriebs entdeckt hatte. In diesem Fall – so die Argumentation des Anwalts – habe sein Mandant das Recht gehabt, die Öffentlichkeit über die Zustände zu informieren, nachdem das Veterinäramt untätig geblieben sei.

(Zuletzt geändert: Montag, 18.02.19 - 13:04 Uhr   -   1243 mal angesehen)

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