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Kreis Reutlingen

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39 Prozent profitieren nicht vom Teilzeit-Gesetz

39 Prozent der Beschäftigten im Kreis Reutlingen profitieren nicht vom neuen Teilzeit-Gesetz der Bundesregierung. Dieses soll ab 2019 ermöglichen, dass Arbeitnehmer etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder sich selbst zu haben, und danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen können.

Dies gilt jedoch nur für Betriebe mit 45 oder mehr Mitarbeitern. 51.500 Angestellte im Landkreis sind somit laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit ausgenommen. Auch für die rund 47.800 bereits in Teilzeit Arbeitenden bringe das Gesetz auch keine Verbesserungen.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 11.10.18 - 14:45 Uhr   -   956 mal angesehen)

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