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Wohnungen

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Airbnb muss Daten von Vermietern herausgeben - Bußgelder wegen Zweckentfremdung drohen

Das Buchungsportal Airbnb muss der Stadt München melden, welche Vermieter ihre Wohnungen mehr als acht Wochen pro Jahr Gästen als Ferienwohnung überlassen haben. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden. Nun drohen Bußgelder, weil Wohnungen womöglich zweckentfremdet wurden.

Die Weitervermietung an Feriengäste über einen Gesamt-Zeitraum von 8 Wochen ist nach dem bayrischen Zweckentfremdungsgesetz verboten und unter ein hohes Bußgeld von bis zu 500.000 Euro gestellt. Die Stadtverwaltung München kann dies aber nicht prüfen, solange der Hauptanbieter auf diesem Markt, Airbnb, die Daten der Vermieter nicht herausgibt. Airbnb wehrte sich gegen die Herausgabe der Daten vor Gericht, hatte jedoch keinen Erfolg.

„Mit diesem Urteil wird es der Stadt endlich ermöglicht gegen unbefugte Zweckentfremdungen vorzugehen", kommentiert Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund das Urteil.

Gerade in Großstädten wie München fehlt dringend benötigter Wohnraum, der durch Dauer-Ferienvermietungen und Medizintouristen dem Wohnungsmarkt abhanden kommt. Wenn schwarze Schafe, die ihre Wohnung nur für Feriengäste weitervermieten, gefunden werden, kann dieser dringend benötigte Wohnraum wieder dem normalen Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

2017 sind nach Angaben der Stadt 298 bis dahin zweckentfremdete Wohnungen wieder dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden - sie sind also wieder von dauerhaften Mietern bewohnt.

„Jede Wohnung, die nicht neu gebaut werden muss und dem Markt zur Verfügung steht, hilft den Mietern", so Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverband Bayern e.V. weiter. Dieses Urteil sei wegweisend und solle weitere Städte ermutigen, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 13.12.18 - 22:20 Uhr   -   2354 mal angesehen)

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