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Ab 2019

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Diesel-Fahrverbot in Stuttgart beschlossen - Naturschützer sehen Hersteller in der Pflicht

Ab 2019 gilt in Stuttgart ein ganzjähriges Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Das hat die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossen. Sie unterstützt im Gegenzug eine Absenkung der Ticketpreise im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS). Der BUND Naturschutz spricht von einem Meilenstein für saubere Luft.

Für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg wird der neue BW-Tarif eingeführt. Dieser beinhaltet zusätzlich zu der heutigen Fahrkarte auch die Anschlussmobilität. Das Land unterstützt zudem die Einführung weiterer Expressbuslinien, die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und weitere Maßnahmen.

Ab dem 01.01.2019 gilt in Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 / IV und schlechter.Vermieden werden sollen Verkehrsverbote für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 / V. Zusätzliche Maßnahmen sollen helfen, die Luftschadstoffbelastung zu senken.

Für den Fall, dass zum 1. Juli 2019 die Einhaltung der Grenzwerte Ende 2019 nicht in Sicht ist, wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass der neue Luftreinhalteplan zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, soweit es dann noch Anfang 2020 erforderlich ist. In jedem Fall sind Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 / V mit Hardware-Nachrüstung und Kraftfahrzeuge mit Softwareupdate für eine Übergangszeit von 2 Jahren von Fahrverboten ausgenommen.

Der BUND Naturschutz spricht von einem Meilenstein für saubere Luft. „Die von der Landesregierung beschlossenen Fahrverbote ab 2019 in zwei Stufen in Stuttgart sind ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt für bessere Luft. Endlich setzt sich in der Landesregierung die Erkenntnis durch, dass die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wichtiger ist als die freie Fahrt für dreckige Diesel", sagt die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. Mit den Fahrverboten kommt die Landesregierung ihrem seit 2010 bestehenden gesetzlichen Handlungsauftrag nach, schnellstmöglich für saubere Luft zu sorgen. Es ist auch die Konsequenz aus jahrelangem halbherzigen Handelns.

"Autoindustrie kann viele Fahrverbote für Euro 5-Diesel vermeiden"

„Jetzt ist die Autoindustrie am Zuge. Sie hat es in der Hand, die Fahrverbote für die Bürgerinnen und Bürger weitgehend zu verhindern. Wenn die Hersteller Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge anbieten, selbst finanzieren und die Bürger diese Chance nutzen, sind sie von den Fahrverboten nicht betroffen", so Dahlbender. Sie fordert die Autoindustrie auf, ihrer Verantwortung für saubere Luft nachzukommen.

Für eine wirklich nachhaltige Mobilität sei ein umfassender Wandel mit viel weniger Autoverkehr nötig. „Wir brauchen eine wirkliche Mobilitätswende. Die Autolawinen, die täglich in die Zentren strömen, müssen aufgehalten werden", so die Landesvorsitzende. Der BUND fordert noch für dieses Jahr ein Sofortprogramm zur Verringerung des Autoverkehrs um mindestens 20 Prozent in der baden-württembergischen Landeshauptstadt.

„Die geplante neue, gegenüber dem Auto bevorrechtigte, Buslinie von Bad Cannstatt und rund um den Stuttgarter Innenstadtring, ist ein gutes Beispiel für eine neue Mobilitätspolitik", so Dahlbender. „Wer es mit der Luftreinhaltung wirklich ernst meint, muss sich aber auch von Straßenbauprojekten verabschieden, die immer mehr Autoverkehr aus dem Umland ins Stuttgarter Stadtgebiet ziehen, beispielsweise auf den Neubau des Nord-Ost-Rings, und den Ausbau der B 10 oder der B 27."

Für Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg, kommt das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und darunter wenig überraschend: "Die Landesregierung folgt damit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Februar dieses Jahres. Es zeigt aber auch ganz klar, wie ernst die Situation mittlerweile ist. Der Bundesgesetzgeber muss nun rasch handeln und umgehend gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zertifizierung und Überprüfung von SCR-Nachrüstlösungen festlegen, damit nachgerüstete Euro 5 Dieselfahrzeuge künftig von einem möglichen Fahrverbot ausgenommen werden können.

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 11.07.18 - 20:29 Uhr   -   1861 mal angesehen)

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