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Dubiose Immobiliengeschäfte

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Kirchenrechtler wirft Eichstätter Bischof Hanke im Finanzskandal doppeltes Versagen vor

Im Finanzskandal des katholischen Bistums Eichstätt erhebt der Kirchenrechts-Professor Thomas Schüller schwere Vorwürfe gegen Bischof Gregor Maria Hanke. "Der Bischof hat doppelt versagt. Er hat die falschen Leute eingesetzt und ein verfilztes System ermöglicht."

"Das ist nach den Maßstäben, die die Kirche selbst an die bischöfliche Amtsführung anlegt, schwer erträglich", sagte der Experte für kirchliche Vermögensverwaltung dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Bistumsverantwortlichen, allen voran Hanke, hätten es zwei früheren Mitarbeitern mit dubiosen Immobiliengeschäften "brutal leicht gemacht".

Seit Jahren habe es in Eichstätt an einer wirksamen Finanzaufsicht mit unabhängigem Controlling gefehlt. Die im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien seien zum Teil so besetzt gewesen, "dass die Kontrolleure sich selbst kontrollierten", sagte Schüller. Hankes Strafanzeige vom Juli 2017 gegen die inzwischen in Untersuchungshaft sitzenden Verdächtigen attestierte dem ehemaligen leitenden Bau- und Finanzdirektor des Bistums als oberstem kirchlichem Aufseher zu dessen Entlastung, er sei "in Wirtschaftsfragen unerfahren" gewesen. Das aber ist nach den Worten Schüllers ein klarer Verstoß gegen das Kirchenrecht. Dieses verlange vom Bischof, Experten mit der Verwaltung des Kirchenvermögens zu betrauen.

In der Selbstdarstellung des Bistums war es eine "Transparenzoffensive" Hankes aus dem Jahr 2015, die das Bistum überhaupt erst auf die Spur der zwielichtigen Geschäfte gebracht habe. Schüller wies dies als Ablenkungsmanöver zurück.

In anderen Bistümern - unter anderem in Köln - seien längst "vorbildlich funktionierende Kontrollgremien und -mechanismen" etabliert. Eichstätt unter Bischof Hanke fahre da "am Ende des Geleitzugs". Die Maßnahmen, die Hanke inzwischen zur Neuordnung der Vermögensverwaltung ergriffen habe, zeigten im Umkehrschluss nur den bisherigen Schlendrian ohne effizientes Controlling. Schüller sprach von einem nachlässigen Umgang mit Geld, das eigentlich den Gläubigen gehöre. Der Bischof sei immer nur der Treuhänder kirchlichen Vermögens. Dessen sorgsame Verwaltung gehöre zu den Kernaufgaben der Bischöfe.

Im Jahr 2016 habe Papst Franziskus deshalb klargestellt, dass Bischöfe für Führungsfehler - nicht nur in geistlicher, sondern eben auch in finanzieller Hinsicht - haftbar seien. Das könne bis zum Verlust des Amtes führen. Im Eichstätter Fall seien Hankes Versäumnisse offenkundig. Allerdings zeige der "Präzedenzfall" des früheren Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst, den die eigene Diözese für einen Millionenschaden beim umstrittenen Umbau der extravaganten Bischofsresidenz in Regress nehmen wollte, dass die römische Kurie am Ende doch schützend die Hand über den Bischof gehalten habe. Umso wichtiger sei es, so Schüller, die Aufklärung des Skandals jetzt in die Hand eines externen, wirklich unabhängigen Gremiums zu legen, das dann auch die Haftungsfrage in aller Deutlichkeit benennen müsse. Anfang der Woche machte das Bistum öffentlich, dass ein Ex-Vermögensverwalter zwischen 2014 und 2016 mehr als 30 zumeist ungesicherte Darlehen für Immobilienprojekte in den US-Bundesstaaten Texas und Florida vergeben und damit einen Schaden von bis zu 60 Millionen Dollar verursacht hat. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 08.02.18 - 08:10 Uhr   -   2792 mal angesehen)

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